WBV Wiehengebirge Wasserbeschaffungsverband Minden


Beiträge und Gebühren

Gültig ab 01.01.2024:
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Gemäß Beitrags- und Gebührenordnung des WBV Wiehengebirge vom 20.12.1995 in der Fassung vom 30.11.2023 werden die folgenden Beiträge berechnet, Gültig ab 01.01.2024:

1.    Grundgebühr für Wasserzähler

Die Grundgebühr wird monatlich berechnet.

2.    Verbrauchsgebühr für Trinkwasser

Verbrauchsgebühr Beiträge
netto
Euro/m3
Ust-
Satz
%
Beiträge
inkl. USt.
Euro/m3
01.01.- 31.12.2023 1,45 7 1,55
ab 01.01.2024 1,35 7 1,44

3.    Umlage

Gemäß §26 "Rücklagen" der Satzung vom 18.12.2000 in der derzeit aktuellen Fassung soll der Verband zur Sicherung der Haushaltswirtschaft eine allgemeine Rücklage in angemessener Höhe bilden. Nach dem Beschluss des Vorstandes und des Ausschusses vom 24.11.2020 wird ab 01.01.2021 eine umsatzsteuerfreie Umlage von 1 Euro pro Monat zur Stärkung des Eigenkapitals erhoben.

4.       Anschlussbeitrag

Für den Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung wird ein einmaliger Beitrag erhoben, dessen Höhe sich nach der Nennweite der Zuleitung richtet.

Mit dem Anschlussbeitrag wird die Mitgliedschaft für das betroffene Grundstück in den Verband erworben.

5.    Aufwandersatz für Hausanschlüsse

Der pauschale Aufwandersatz beinhaltet die Kosten für die Zuleitung von der Hauptrohrleitung bis zum Wasserzähler einschließlich des Mauerdurchbruches, wenn die Zuleitung - gerechnet ab Straßenmitte - nicht über 15 m oder/und Vorderkante Wohnhaus hinausgeht. Dann entsteht der entsprechende Mehraufwand.

Bei Veränderung oder Beseitigung werden die Kosten angesetzt, die in der tatsächlich entstandenen Höhe einschließlich der Fremdleistungen angefallen sind.